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   BFH, 21.05.2014 - I R 41/13   

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https://dejure.org/2014,31852
BFH, 21.05.2014 - I R 41/13 (https://dejure.org/2014,31852)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2014 - I R 41/13 (https://dejure.org/2014,31852)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - I R 41/13 (https://dejure.org/2014,31852)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • openjur.de

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 8 Nr 3, GewStG § 8 Nr 3
    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • Bundesfinanzhof

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Nr 3 GewStG 1999, § 8 Nr 3 GewStG 2002
    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • rewis.io

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • rechtsportal.de

    GewStG § 8 Nr. 3
    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnanteile des stillen Gesellschafters; gewerbesteuerliche Hinzurechnung für an den stillen Gesellschafter geleistete Einmalzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters - und ihre gewerbesteuerliche Hinzurechnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinnanteil des stillen Gesellschafters umfasst gewerbesteuerrechtlich alle gewinnabhängigen Bezüge

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Ist das nicht der Fall, liegt keine Gegenleistung für die Kapitalüberlassung vor, es sei denn, das Vertragsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden und die Beteiligten haben eine solche Kündigung bei Vertragsschluss nur als theoretische Möglichkeit angesehen (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 22. Juni 2011 I R 7/10, BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870; vom 27. Juli 2011 I R 77/10, BFHE 234, 301, BStBl II 2012, 284).

    Die ausdrücklich getroffene Regelung für den Erlass der halben Risikoprämie und der Bearbeitungsgebühr --nur-- bei nicht fristgerechtem Abruf der Einlage (§ 10 Abs. 4 der Verträge) lässt auch keinen Raum für eine Vertragsauslegung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios (BGH-Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287), die ohnehin nur bei auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten und nicht bei öffentlich geförderten Darlehen zum Tragen kommt (zur Abgrenzung vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).

  • BFH, 19.10.2005 - I R 48/04

    Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    a) Die im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Würdigung des FG, dass im Streitfall jeweils eine stille Gesellschaft und kein partiarisches Darlehensverhältnis begründet wurde, ist möglich, verstößt nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze und ist deshalb aus revisionsrichterlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2005 I R 48/04, BFHE 211, 524, BStBl II 2006, 334).

    Soweit dem Senatsurteil in BFHE 211, 524, BStBl II 2006, 334 Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Die ausdrücklich getroffene Regelung für den Erlass der halben Risikoprämie und der Bearbeitungsgebühr --nur-- bei nicht fristgerechtem Abruf der Einlage (§ 10 Abs. 4 der Verträge) lässt auch keinen Raum für eine Vertragsauslegung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios (BGH-Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287), die ohnehin nur bei auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten und nicht bei öffentlich geförderten Darlehen zum Tragen kommt (zur Abgrenzung vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Die ausdrücklich getroffene Regelung für den Erlass der halben Risikoprämie und der Bearbeitungsgebühr --nur-- bei nicht fristgerechtem Abruf der Einlage (§ 10 Abs. 4 der Verträge) lässt auch keinen Raum für eine Vertragsauslegung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios (BGH-Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287), die ohnehin nur bei auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten und nicht bei öffentlich geförderten Darlehen zum Tragen kommt (zur Abgrenzung vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93

    Anspruch des Kreditnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Die ausdrücklich getroffene Regelung für den Erlass der halben Risikoprämie und der Bearbeitungsgebühr --nur-- bei nicht fristgerechtem Abruf der Einlage (§ 10 Abs. 4 der Verträge) lässt auch keinen Raum für eine Vertragsauslegung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios (BGH-Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287), die ohnehin nur bei auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten und nicht bei öffentlich geförderten Darlehen zum Tragen kommt (zur Abgrenzung vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).
  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Ist das nicht der Fall, liegt keine Gegenleistung für die Kapitalüberlassung vor, es sei denn, das Vertragsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden und die Beteiligten haben eine solche Kündigung bei Vertragsschluss nur als theoretische Möglichkeit angesehen (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 22. Juni 2011 I R 7/10, BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870; vom 27. Juli 2011 I R 77/10, BFHE 234, 301, BStBl II 2012, 284).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 1668/09

    Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Es ging davon aus, dass der Gesetzeswortlaut "Gewinnanteil" eindeutig sei und eine vom Vorhandensein eines Gewinns unabhängige feste Verzinsung nicht erfasst werde (Urteil des Sächsischen FG vom 24. April 2013  1 K 1668/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1949).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 139/73

    Zur Frage der Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters bei

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Der Begriff "Gewinnanteile des stillen Gesellschafters" umfasst alle gewinnabhängigen Bezüge des stillen Gesellschafters, die nach den Vorstellungen der Beteiligten den Charakter einer Gegenleistung für die vom stillen Gesellschafter in Erfüllung des Gesellschaftsverhältnisses erbrachten Leistungen haben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1978 IV R 139/73, BFHE 125, 386, BStBl II 1978, 570).
  • BFH, 17.02.1972 - IV R 40/68

    Hinzurechnung von Bezügen an den früheren stillen Gesellschafter zum Gewinn aus

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Die Hinzurechnung ist in einem solchen Fall vorzunehmen, weil der Mindestbetrag ein Entgelt für die Bereitstellung von Fremdkapital darstellt und deshalb die gewerbesteuerrechtliche Gleichbehandlung mit Darlehenszinsen geboten ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 1972 IV R 40/68, BFHE 105, 391, BStBl II 1972, 586, unter Buchst. a der Gründe).
  • RG, 06.12.1928 - IV 93/28

    Aufwertung; Stille Gesellschaft; Beteiligungsverhältnis

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I R 41/13
    Darin liegt auch der Unterschied zum Sachverhalt, der dem vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des Reichsgerichts (RG) zugrunde lag (RG-Urteil vom 6. Dezember 1928 IV 93/28, RGZ 122, 387).
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